R O M
legte die
Grundlagen für
moderne Rechtssysteme


Recht und Gerichtswesen (res iudiciaria)

Es gab ein ausgeklügeltes Gerichtswesen, Anklage (accusatio), Verteidigung (Anwalt - patronus), Appellationsmöglichkeit (provacatio ad populum, später vor dem Kaiser).
Ein kompliziertes Gefüge von Gesetzen, Vorschriften und Regelungen - bis hin zu Bestimmungen zur
Zulassung einer “Taberna Casaria” (Käserei) inmitten eines Wohnviertels - regelte alle Lebensbereiche.
Über dem Ganzen wachten als höchste Justizbeamte (zunächst) 2 Praetoren.

Es ist aufschlussreich und spannend, a) Entstehungs- und b) Wirkungsgeschichte dieses Systems zu
verfolgen.

a. das Zwölftafelgesetz
Um 450 v. Chr. erzwang die Plebs, die bis dato dem ihr zum Teil unbekannten Recht ausgeliefert war,
die Veröffentlichung des geltenden Rechts: Es wurde auf 12 hölzernen Tafeln öffentlich, für jeden einsehbar
auf dem Forum aufgestellt - ein gewaltiger sozialer Fortschritt (Rechtssicherheit); Teilrekonstruktion heute im
Museo della Civiltà Romana: die erste Vorschrift auf einer dieser Tafeln heißt beispielsweise:

“HOMINEM • MORTUUM • IN • URBE • NE • SEPELITO • NEVE • URITO
- einen verstorbenen Menschen soll man innerhalb der Stadt
weder begraben noch verbrennen”.

b. Eine tausendjährige, darauf aufbauende Rechtsentwicklung führte
durch eine Unzahl von Gesetzen, rechtlich bindenden Einzelurteilen, Regelungen zu einem äußerst komplizierten sog. kasuistischen Rechtssystem, das schließlich durch eine einzigartige - nur noch
der Erfindung der Schrift vergleichbare - Kulturleistung gekrönt
wurde: die Zusammenfassung, Systematisierung und Kodifizierung des gesamten geltenden Rechtes im Codex Iuris Civilis des Kaisers Iustinian (529 n. Chr.).

Was hat das mit uns zu tun?

Erwartungsgemäß zeigt sich sofort der weltweit wirkende sprachl. Einfluss: lat. Iustitia (Gerechtigkeit)
—> ital. giustizia, span. justicia, rumän. justitia, portug. justeza, fr. justice, engl. justice, dt. Justiz.

Doch darüber hinaus liegt die Bedeutung dieses Rechtskodex in seiner Rezeption durch den
Kirchenstaat
(—>Codex Iuris Canonici), den Deutschen Bund 1536 (was in letzter Konsequenz
zum BGB führte) und durch Frankreich 1804 (noch heute Grundlage des Code Civil), schließlich auch in
seinen Auswirkungen bis nach Lateinamerika. Nach W. Künkel, haben “nur wenige Werke der Weltliteratur
eine so ewig neue Kraft bewiesen” (Römische Rechtsgeschichte, 1947).

Wer heute in Deutschland Rechtsanwalt werden will – studiert “Jura” (lat. “die Rechte”) und beginnt im
ersten Semester mit römischer Rechtsgeschichte.

Noch heute lernt er konkrete römische Rechtsnormen: “Audiatur et altera pars” (man muss auch die andere Seite anhören) - “ne bis in idem” (für ein Vergehen kann man nicht zweimal bestraft werden) - “suum cuique” (jedem das Seine) - [alternativ: das Quieken der Schweine] etc

Und war am Anfang das geltende Recht
weitgehend unbekannt, so gilt heute:

frei übersetzt:
Nichtwissen schützt vor Strafe nicht

 

pfeil woelfin